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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Lesen Sie hier unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen!

Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt; die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die im Kostenvoranschlag verzeichneten Preise sind die Preise des Tages, dessen Datum der Kostenvoranschlag trägt. Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
 
Angebote
Angebote werden nur schriftlich erteilt.
 
Preise
Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder ermäßigt.
 
Leistungsausführung

Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und die Auftraggeberin/der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.  Die Auftraggeberin/der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer kostenlos die erforderliche Energie zur Verfügung zu stellen.
 
Leistungsfristen und –termine
Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die der Rechtssphäre des Auftragnehmers zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind dann von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber zu tragen, wenn die die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Rechtssphäre zuzurechnen sind.
 
Ö-Normen
Wurde die Geltung von Ö-Normen vereinbart, so gelten sie nur insoweit, als sie diesen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.
 
Verrechnung
Bei Verrechnung nach Längenmaß wird die größte Länge zugrunde gelegt, dies sowohl bei schräg geschnittenen und ausgeklinkten Profilen als auch bei gebogenen Profilen, Handläufen und dgl. sowie bei Stiegen-, Balkon- und Schutzgeländern, Einfriedungen und dgl. Bei Verrechnung eines Flächenmaßes wird stets das kleinste, die ausgeführte Fläche umschreibende Rechteck zugrunde gelegt. Die Verrechnung nach Masse erfolgt durch Wägung oder nach der theoretischen Konstruktionsmasse. Für Formstahl und Profile ist das Handelsgewicht, für Stahlblech und Bandstahl sind je mm der Materialdicke 8,0 kp/m2 anzusetzen; die Walztoleranz ist jeweils enthalten. Den so ermittelten Massen werden bei geschraubten, geschweißten und genieteten Konstruktionen für die verwendeten Verbindungsmittel zwei Prozent zugeschlagen; der Zuschlag für verzinkte Bauteile oder Konstruktionen beträgt fünf Prozent.
 
Übernahme
Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin/den Auftraggeber vom Übergabstermin zeitgerecht zu verständigen; die Auftraggeberin/der Auftraggeber wird hiemit darauf hingewiesen, dass bei seinem Fernbleiben die Übergabe der erbrachten Leistungen als am vorgesehenen Übergabstermin erfolgt anzusehen ist.
 
Zahlungen
Die Auftraggeberin/der Auftraggeber hat Teilzahlungen nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung über Verlangen des Auftragnehmers zu leisten. Mahn- und Inkassospesen gehen zulasten der Auftraggeberin/des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug der Auftraggeberin/des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9 % jährlich zu berechnen; hierdurch werden bestehende Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
 
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
 
Beschränkungen des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung)
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen ist mit einer sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen. Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind Unterschiede in den Farbnuancen nicht ausgeschlossen. Die Haltbarkeit von Schlössern, Antrieben, Schließeinrichtungen und dgl. richtet sich nach dem jeweiligen Stand der Technik. Schutzanstriche halten drei Monate.
 
Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Ist eine Behebung nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist nach Wahl des Auftragnehmers angemessene Preisminderung zu gewähren oder ersatzweise eine gleiche Sache nachzuliefern. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die vom Mangel betroffenen Teile von dritter Hand oder von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber selbst verändert oder instand gesetzt worden sind, ausgenommen bei Notreparaturen oder bei Verzug des Auftragnehmers in Erfüllung der Gewährleistung.
Die Durchführung einer Gewährleistungsarbeit verlängert die Laufzeit der Gewährleistung nicht. Die Gewährleistung deckt nicht die normale Abnützung, Beschädigungen, die auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind.
 
Schadenersatz

Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an allen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber gehörigen Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat. Alle sonstigen Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz des Auftragnehmers vorliegt.
 
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist unser Firmensitz soweit in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.
 
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile Fürstenfeld.
 
Sonstiges
Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich und geben keinen Anspruch auf Erfüllung oder Schadenersatz.



   

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